Die schwere Entscheidung (Junger Mann zwischen klösterlichem und weltlichem Leben) – Lizenz: gemeinfrei
Im Lateinischen gibt es zwei unterschiedliche Ableitungen von decidere. Die eine geht auf fallen, cadere, zurück. Bei dieser fehlt naturgemäß das Partizip II, denn es ist intransitiv, also objektlos, das heißt nicht ins Passiv zu übertragen. Die andere Ableitung ist auf fällen, caedere, zurückzuführen.
Man kann beide Verben als Idealtypus eines Kausativs ansehen. Dann ist das Verb fällen kausativ, die Causa, der Grund, der Auslöser von fallen. Aus der Einsicht zweier unterschiedlicher zugrunde liegender Verben erschließt sich die Bedeutungsvielfalt von decidere.
In intransitiver Form hat das Verb eine Bedeutungsbreite zwischen figürlichem herabfallen und übertragenem hineingeraten, schwinden und sterben. In transitiver Bedeutung umfasst es ebenso Vielfältiges: von figürlich abschneiden, abhauen bis zu übertragen entscheiden, vereinbaren, abschließen (eines Vertrages).
Im sprachlichen Erbe finden sich etwa italienisch decidere, französisch décider, englisch to decide. Sie alle bezeichnen entscheiden, entschließen. Auch Ableitungen wie décision, decision, décidé, decided, dezidiert haben etwas mit Entschiedenheit oder Entschlossenheit zu tun.
Im Deutschen unterscheiden wir dazu zwei Verben, die auf den ersten Blick bedeutungsgleich erscheinen. Bei genauerer Betrachtung aber erkennt man ihre Verschiedenheit: Dem Verb entscheiden liegt scheiden zugrunde. Man scheidet, unterscheidet auch, in einem Entscheidungsprozess unterschiedlichen Aspekte, Fakten, Merkmale mehrerer, ja, eher zweier, Dinge. Ist dies geschehen, fällt man seine Entscheidung. Das ist dann eine Entscheidung zwischen Alternativen, die per definitionem zwei unterschiedliche Ausgänge bezeichnen.
Das Verb sich entschließen enthält neben dem Grundverb schließen das fast gleichbedeutende beschließen. Das Präfix ent- macht daraus etwas Endgültiges. Der Entschluss signalisiert, dass eine Klärung stattgefunden hat, deren Ergebnis nun entschlossen ausgeführt wird.
Zusammenfassend lässt sich festhalten: sich entscheiden bezeichnet die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten, deren einer man beitritt. Die Entscheidung eines Gerichts bezieht sich demnach zunächst auf Alternativen – z. B. Schuld oder Unschuld. Sie ist im genaueren Sinne der Beschluss einer höheren Instanz. Von beschließen ist der Weg nahe zu sich zu etwas entschließen. Es bedeutet umzusetzen, was aus einer Überlegung hervorgegangen ist. Daraus ergibt sich der Entschluss.
http://www.lektor.at/beliebte-rechtschreibfehler/a-bis-e/endgueltig-oder-entgueltig/
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